Die wichtigsten Rechtsgebiete im Überblick.

Bank- & Kapitalmarktrecht

Die gesetzlichen Anforderungen für Anbieter von Anlageprodukten in sind teils hoch – Risiken für Anleger*innen oft ebenfalls. Anwaltliche Unterstützung ist deshalb für beide Seiten oft ratsam und sinnvoll, um (Haftungs-)Risiken zu minimieren bzw. (Schadensersatz-)Ansprüche durchzusetzen.

Im Bank- und Kapitalmarktrecht bin ich Ansprechpartnerin für Anleger*innen und Kapitalanlage-unternehmen – mit mehr als 10 Jahren Berufserfahrung in diesem Bereich spezialisiert.

Handels- & Gesellschaftsrecht

Ob Start-up, Handwerksbetrieb, Dienstleister oder klassisches Handelsunternehmen – ob kleines Unternehmen oder großer Betrieb: das Gesellschaftsrecht, oft auch das Handelsrecht spielen in Unternehmen jeder Größe eine Rolle.

Aus diesem Grund berate ich Unternehmen und Unternehmer*innen im Handels- und Gesellschaftsrecht – immer auch mit dem Blick für die Schnittstellen zu anderen relevanten Rechtsbereichen – und vertrete Gesellschaften bzw. Gesellschafter*innen (außer-)gerichtlich, z.B. in Gesellschafterstreitigkeiten.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber gleichermaßen von großer Bedeutung: Für Arbeitnehmer*innen bedeutet es Schutz, für Arbeitgeber in vielerlei Hinsicht Vorgaben, die es im unternehmerischen Alltag zu beachten und umzusetzen gilt.

Ich vertrete als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht bewusst Arbeitnehmer*innen, aber auch Arbeitgeber. Denn die Argumente und Ansichten der jeweiligen Gegenseite aus anderen Konstellationen zu kennen, ermöglicht mir, für meine Mandantinnen und Mandanten bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Insolvenzrecht

(Drohende) Insolvenzen lösen immer rechtlichen Handlungsbedarf aus: bei Unternehmen, die in finanzielle Schieflage geraten (sind), aber auch bei Gläubiger*innen von insolventen Unternehmen. 

Für Unternehmen und Personen, die Insolvenz anmelden müssen oder kurz vor einer Insolvenz stehen, bin ich Ansprechpartnerin in allen Fragen des Insolvenzrechts (Vermeidung Insolvenzverfahren, Insolvenzantrag, Schuldenplan etc.) wie auch für private Gläubiger*innen (Anlegerinnen und Anleger, Kunden etc.) und Unternehmen, deren Forderungen von einer Insolvenz betroffen sind.

Vertragsrecht

Verträge und Haftung spielen v.a. in Unternehmen eine wichtige Rolle. Mit professioneller Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und Vertragsverhandlung ist es jedoch möglich, den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens aktiv zu gestalten und Haftungsrisiken zu minimieren. Als Rechtsanwältin stehe ich Unternehmen eben dafür zur Verfügung, auch wenn es um das Durchsetzen berechtigter und Abwehren unberechtigter Ansprüche geht. 

Aber auch für Privatpersonen bin ich gerne Ansprechpartnerin in vertragsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei der Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (Schadensersatz etc.).