Arbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht begleitet Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen fortlaufend, beginnend bei der Bewerbungsphase bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, ob durch Kündigung oder z.B. durch Aufhebungsvertrag. Dabei sind die Themen, die Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen betreffen, grundsätzlich gleich, natürlich aber aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln und mit sehr unterschiedlichen Interessenlagen.
Als Rechtsanwältin vertrete ich bewusst Arbeitnehmer*innen wie auch Arbeitgeber*innen: meine Erfahrung aus der Personalarbeit und aus der Tätigkeit als Rechtsanwältin für „beide Seiten“ ermöglicht mir, die Argumente der Gegenseite zu (er)kennen und damit für meine Mandant*innen bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Für Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer*innen in erster Linie vor willkürlichen Maßnahmen von Arbeitgeber*innen: vor Diskriminierung im Bewerbungsverfahren nach AGG oder im Arbeitsverhältnis oder beispielsweise vor rechtswidrigen (fristlosen) Kündigungen. Ebenso gibt das Arbeitsrecht Arbeitnehmer*innen Ansprüche gegen Arbeitgeber*innen, z.B. auf vertragsgemäße Bezahlung, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung oder eine Abfindung unter bestimmten Voraussetzungen u.v.m.
Als Rechtsanwältin unterstütze ich Arbeitnehmer*innen in all diesen Bereichen – außergerichtlich und vor Gericht, wenn es z.B. darum geht, ausstehenden Lohn einzuklagen, eine Kündigung im Rahmen eine Kündigungsschutzklage gerichtlich prüfen zu lassen (Achtung: kurze Klagefrist von drei Wochen nach der Kündigung) oder einen Zeugnisanspruch durchzusetzen.
Sie benötigen als Arbeitnehmer*in Rat in einer arbeitsrechtlichen Frage? Sie wollen gerichtlich gegen Ihre(n) Arbeitgeber*in vorgehen? Kontaktieren Sie mich – im Falle einer Kündigung auch sehr kurzfristig! In Hamburg telefonisch unter +49 (0)40 413 46 98 97 oder mithilfe des Kontaktformulars.
Für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber*innen bzw. Personalverantwortliche ist das Arbeitsrecht eine tägliche Herausforderung. Denn das deutsche Arbeitsrecht reguliert Arbeitsverhältnisse von der Bewerbungsphase über die Zeit der Zusammenarbeit im Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung und Abwicklung. Die Grenzen des Arbeitnehmerschutzes einzuhalten, aber dennoch effiziente und unternehmensorientierte Personalarbeit zu betreiben, ist deshalb nicht immer einfach.
Unternehmen und Personalverantwortliche unterstütze ich deshalb im Arbeitsrecht, arbeitsrechtliche Vorgaben und unternehmerische Interessen bestmöglich zu vereinen: bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen (Musterarbeitsverträge, individuelle Verträge etc.), bei Rechtsfragen in laufenden Arbeitsverhältnissen ((Sonder-)Kündigungsschutz, Elternzeit, Teilzeit, Entgeltfortzahlung, Urlaub etc.), bei der Vorbereitung und Durchführung arbeitsrechtlicher Maßnahmen (Abmahnungen, Kündigungen etc.) oder in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit (ehemaligen) Mitarbeitenden (Kündigungsschutzklage, Lohnzahlungsklage etc.).
Sie benötigen externen anwaltlichen Rat im Arbeitsrecht oder einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin, die Ihre Ansprüche und Interessen mit Nachdruck vor Gericht vertritt? Kontaktieren Sie mich gerne in Hamburg telefonisch unter +49 (0)40 413 46 98 97 oder mithilfe des Kontaktformulars.