Bankrecht & Kapitalmarktrecht.
Das Kapitalmarktrecht ist ein weitläufiges und komplexes Rechtsgebiet: es stellt einerseits hohe rechtliche Anforderungen an Anbieter*innen von Anlageprodukten, andererseits ist der Markt teilweise kaum reguliert. Für Unternehmen in diesem Bereich ist es deswegen nicht immer leicht, allen (rechtlichen) Anforderungen gerecht zu werden – für Anleger*innen sind Investitionen oft nicht risikolos.
Als Rechtsanwältin habe ich mich seit Beginn meiner Tätigkeit vor allem auf das Kapitalmarktrecht spezialisiert und unterstütze seit mehr als 10 Jahren unternehmerische und private Mandant*innen – außergerichtlich und vor Gericht, erfolgreich teils bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Nicht zuletzt bin ich auch in Fragen des Bankrechts – vor allem für Bankkund*innen – gerne Ansprechpartnerin.
Für Unternehmen
Wer als Unternehmen auf dem Kapitalmarkt – national und international – agieren will, ist an zahlreiche rechtliche Vorgaben gebunden, die je nach Geschäftsmodell allerdings stark variieren. So ist es möglich, dass ein Geschäftsmodell oder ein konkretes Investment-Projekt auf dem grauen Kapitalmarkt mehr oder minder unreguliert ist, ein Projekt z.B. im geregelten Kapitalmarkt hingegen strengen Auflagen (z.B. Prospektpflicht inkl. Risiken wie z.B. Prospekthaftung) und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt.
Ich bin als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht gerne Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, das am Kapitalmarkt aktiv ist, wenn Sie ein Anlageprodukt launchen wollen oder Sie bereits am Kapitalmarkt aktiv sind und z.B. Unterstützung in einer rechtlichen bzw. gerichtlichen Auseinandersetzung mit Anleger*innen oder Investor*innen benötigen.
Sie benötigen als Anbieter*in von Kapitalmarktprodukten anwaltlichen Rat und Unterstützung im Bank- und Kapitalmarktrecht und ggf. angrenzenden Rechtsbereichen wie dem Gesellschaftsrecht? Sprechen Sie mich gerne an, in Hamburg telefonisch unter +49 (0)40 413 46 98 97 oder mithilfe des Kontaktformulars.
Für Anleger*innen
Vor allem der graue Kapitalmarkt ist für Anleger*innen ggf. lukrativ, aber auch nicht risikofrei: denn in diesem Teil des Kapitalmarkts stehen Anbieter*innen nicht unter staatlicher Aufsicht wie in anderen Bereichen. Insofern gilt es bei Investitionen in den grauen Kapitalmarkt (z.B. mit Direktinvestments, Genussrechten, Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen oder partiarischen Darlehen etc.) Vorsicht walten zu lassen und vor allem bei großen Investments rechtliche Grundlagen bestenfalls bereits im Vorfeld anwaltlich prüfen zu lassen.
Scheitert ein Investment, ist es zudem oft sinnvoll – mit anwaltlicher Unterstützung –, Rückzahlungsansprüche, aber auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen – außergerichtlich und bei Bedarf vor Gericht.
Ein Investment ist gescheitert? Sie wollen Ihr Geld zurück oder Schadensersatz geltend machen? Sprechen Sie mich gerne an, in Hamburg telefonisch unter +49 (0)40 413 46 98 97 oder mithilfe des Kontaktformulars.
Bankkund*innen
In der Regel ist das Verhältnis zwischen einer Bank und Kund*innen über viele Jahre unproblematisch und/oder vertrauensvoll, vor allem wenn es einen persönlichen Kontakt zur „Hausbank“ gibt. Allerdings kann es auch hier zu rechtlichen Differenzen kommen, mehr aber noch in der Zusammenarbeit mit einer Bank, zu der Kund*innen kein persönliches Verhältnis pflegen. Das gilt dann z.B. für die Abwicklung von Zahlungen, aber häufig im Zusammenhang mit Kreditverträgen etc.
Deswegen unterstütze ich Sie als Rechtsanwältin in rechtlichen Konflikten und Auseinandersetzungen mit Ihrer Bank bzw. Ihrem Geldinstitut in außergerichtlichen Verhandlungen, aber natürlich auch vor Gericht.
Benötigen Sie Unterstützung in der Auseinandersetzung mit Ihrer Bank? Sprechen Sie mich gerne an, in Hamburg telefonisch unter +49 (0)40 413 46 98 97 oder mithilfe des Kontaktformulars.