Handelsrecht & Gesellschaftsrecht.

Unternehmen ganz unterschiedlicher Art und Größe sehen sich immer wieder mit Fragen aus dem Gesellschaftsrecht – teilweise auch aus dem Handelsrecht – konfrontiert. 

Hier von Beginn an und auch dauerhaft verlässlich beraten und vertreten zu sein, ist Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens: vor allem verlässliche Beratung im Gesellschaftsrecht gestaltet Unternehmen entsprechend der individuellen Vorgaben und Notwendigkeiten, um erfolgreich und möglichst dauerhaft auf dem Markt bestehen zu können. Das Handelsrecht begleitet Unternehmen hingegen regelmäßig im unternehmerischen Alltag.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht begleitet Unternehmen von der Gründung an: so stellt sich vor bzw. bei der Unternehmensgründung zunächst die Frage nach der besten Rechtsform für das konkrete Geschäftsmodell („Rechtsformwahl“) – eine Frage, die sich im Laufe der Zeit immer wieder stellen und ggf. Anpassungen des Gesellschaftsvertrages oder der Rechtsform erfordern kann. 

(Meine) anwaltliche Unterstützung im Gesellschaftsrecht geht jedoch weit über die Fragen der richtigen Rechtsform hinaus: So unterstütze ich Unternehmen im Gesellschaftsrecht u.a. im Zusammenhang mit notwendigen Verträgen (Gesellschaftsverträge/Satzungen, Geschäftsführervertrag etc.), bereite Beurkundungen vor, kläre Haftungsrisiken bzw. Haftungsfragen für die Gesellschaft und Gesellschafter*innen und unterstütze Gesellschaften bzw. Gesellschafter*innen in rechtlichen Auseinandersetzungen außergerichtlich wie vor Gericht. 


Sie benötigen anwaltlichen Rat oder aktive Unterstützung im Gesellschaftsrecht? Sprechen Sie mich gerne an, in Hamburg telefonisch unter +49 (0)40 413 46 98 97 oder mithilfe des Kontaktformulars.

Handelsrecht

Das Handelsrecht hält im Handelsgesetzbuch (HGB) spezielle rechtliche Vorschriften für Kaufleute bereit (u.a. für Handelskauf bzw. Handelsgeschäfte). Wer „Kaufmann“ ist, bestimmt das Gesetz: so können Kaufleute im Sinne des Handelsrechts Einzelkaufleute genauso sein wie z.B. Gesellschaften als sog. Formkaufleute. Das Handelsrecht spielt im unternehmerischen Kontext aber deutlich darüber hinaus eine Rolle.
 
Deshalb berate und vertrete ich Unternehmen bzw. Unternehmer*innen u.a. im Kontext Vertrieb und Verkauf (z.B. Einsatz von Handelsvertreter*innen, Vertragshändler*innen im Inland/Ausland, Kommission) und damit verbundenen Themen wie Vergütungsansprüchen/Provisionen, Wettbewerbsverboten etc. Dabei kläre ich Rechtsfragen und Ansprüche und setze diese bei Bedarf vor Gericht durch. Zugleich bin auch Ansprechpartnerin, wenn es um die Prüfung, Gestaltung oder Verhandlung von entsprechenden Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geht.

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin, der/die Sie im Handelsrecht berät und vertritt? Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit mir auf, in Hamburg telefonisch unter +49 (0)40 413 46 98 97 oder mithilfe des Kontaktformulars.