Insolvenzrecht.
Zahlungsschwierigkeiten bzw. eine Insolvenz können jedes Unternehmen und jede(n) Selbstständige(n) treffen. In einem solchen Fall werden dann auch immer Vertragspartner, Gläubiger oder auch Anleger teils erheblich (finanziell) in Mitleidenschaft gezogen.
Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich deshalb im Insolvenzrecht bewusst Unternehmen und Selbstständige, die sich in einem finanziellen Engpass befinden, auf eine Insolvenz zusteuern oder bei denen bereits Insolvenzreife vorliegt. Ebenso bin ich aber auch Ansprechpartnerin für Unternehmen und Privatpersonen, die als Gläubiger*in von einer Insolvenz betroffen sind, und vertrete sie außergerichtlich und vor Gericht.
Unternehmen in der Insolvenz
Zahlungsschwierigkeiten und (drohende) Zahlungsunfähigkeit sind für Unternehmen jeder Größe fatal: einerseits bedroht eine Insolvenz das Unternehmen, andererseits die Existenz von Mitarbeitenden. Darüber hinaus sehen sich gerade GmbH-Geschäftsführer*innen einem erheblichen persönlichen Haftungs- und Strafbarkeitsrisiko ausgesetzt, wenn sie nicht rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen einleiten, also z.B. rechtzeitig ein Insolvenzverfahren anstoßen.
Deshalb berate und begleite ich Unternehmen und Verantwortliche, die sich wegen Zahlungsschwierigkeiten „auf dünnem Eis“ bewegen, z.B. damit zu klären, ob bereits Insolvenzreife eingetreten ist oder nicht. Natürlich versuche ich auch nach Kräften, zusammen mit meinen Mandant*innen effektive Gegenmaßnahmen einzuleiten, um – wo möglich – eine Insolvenz zu verhindern, und kläre Verantwortliche über persönliche Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken auf.
Ist bereits Insolvenzreife eingetreten, kümmere ich mich darum, dass rechtzeitig ein Insolvenzantrag gestellt wird und so auch (persönliche) Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken zu minimieren. Sprechen Sie mich gerne an, in Hamburg telefonisch unter +49 (0)40 413 46 98 97 oder mithilfe des Kontaktformulars.
Selbstständige in der Insolvenz
Auch Selbstständige in Zahlungsschwierigkeiten können ein (Regel-)Insolvenzverfahren einleiten und sich auf diesem Weg von Schulden befreien. Wer diesen Weg als Selbstständige(r) geht, kann seine Tätigkeit einstellen und das vorhandene Vermögen des Betriebes verwerten. Wer diesen Weg nicht gehen will, kann sich aber auch um eine Freigabe der selbstständigen Tätigkeit gem. § 35 Abs. 2 InsO bemühen.
Selbstständige begleite ich in einer solchen Situation: Ich kläre die Ist-Situation und die Möglichkeiten für die Zukunft (Auflösung, Sanierung, Fortführung etc.), verhandle ggf. mit Gläubigern und unterstütze im Insolvenzverfahren oder im Zusammenhang mit der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit. Sprechen Sie mich gerne an, in Hamburg telefonisch unter +49 (0)40 413 46 98 97 oder mithilfe des Kontaktformulars.
Betroffene bzw. Gläubiger
Nicht nur für Unternehmen und Selbstständige bin ich Ansprechpartnerin im Insolvenzrecht. Auch Unternehmen und Privatpersonen, die von einer Insolvenz betroffen sind, unterstütze ich als Rechtsanwältin, wenn z.B. vertragliche Ansprüche noch offen sind (z.B. Bezahlung von Lieferanten, Vertragspartnern etc.).
Sprechen Sie mich gerne an, in Hamburg telefonisch unter +49 (0)40 413 46 98 97 oder mithilfe des Kontaktformulars.